Umgang mit Betroffenenanfragen

Betroffene Personen – also Personen, deren Daten verarbeitet werden – haben verschiedene Rechte gegenüber der datenverarbeitenden Stelle. Die Schwierigkeit liegt hierbei darin, dass der Arbeitgeber bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen in manchen Fällen Einblick in Daten des Betriebsrats erhalten könnte, die ihn nichts angehen. Deswegen kann es sinnvoll sein, wenn der Betriebsrat auch selbst die Möglichkeit erhält Betroffenenanfragen zu beantworten, ohne dass der Arbeitgeber Kenntnis der Daten erhält.

Das Merkblatt stellt deswegen zunächst kurz die Betroffenenrechte dar und erklärt anschließend, wie ein Prozess zur Beantwortung von Betroffenenanfragen aussehen könnte, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat involviert sind. Das Ganze stellt nur eine Orientierungshilfe dar. Wie der Prozess im Betrieb konkret aussehen soll, müssen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam festlegen – und das am besten schon, bevor betroffene Personen ihre Rechte geltend machen.

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