Der Betriebsrat nutzt in der Regel die IT-Infrastruktur des Arbeitgebers: Betriebssystem, E-Mail-Programm und File-Ordner werden von der IT des Arbeitgebers bereitgestellt und administriert. Manch ein Betriebsrat wird deswegen misstrauisch. Die Angst dahinter: Der Admin und dadurch der Arbeitgeber könnten auf vertrauliche Dateien und E-Mails des Betriebsrats zugreifen. Doch ist diese Angst auch berechtigt?

Technisch sind IT-Admins fast immer in der Lage, Dateien des gesamten Unternehmens einzusehen. Das bedeutet aber nicht, dass sie dies auch tun.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2016 entschied (BAG, 7 ABR 7/14), dass nicht davon auszugehen ist, dass der Arbeitgeber den Telefon- und Internetanschluss des Betriebsrats überwacht, wenn es dafür keine konkreten Anhaltspunkte gibt. Der damals klagende Betriebsrat hatte daher keinen Anspruch auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss.

Dieses Urteil kann auf die gesamte IT-Infrastruktur des Betriebsrats übertragen werden: Die rein technische Möglichkeit eines Zugriffs oder einer Überwachung reicht nicht aus, um davon auszugehen, dass eine Kenntnisnahme auch tatsächlich erfolgt.

Für Arbeitgeber und Admin ist es ganz klar verboten, Unterlagen des Betriebsrats einzusehen, die nicht für sie bestimmt sind. Ein unbefugter Zugriff auf die Daten des Betriebsrats durch einen Admin wäre gemäß § 202a StGB sogar strafrechtlich relevant.

Betriebsräte sollten deswegen grundsätzlich darauf vertrauen, dass Arbeitgeber und Admins die Unterlagen und Dateien des Betriebsrats nicht unbefugterweise einsehen. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme können Betriebsräte jedoch ihre Dateien zusätzlich mit einem Passwort schützen, das ausschließlich deren Mitgliedern bekannt ist.