Für eine ordnungsgemäße und zuverlässige Kommunikation mit den Arbeitnehmern ist die Einrichtung eines eigenen, sogenannten Funktionspostfachs für den Betriebsrat (BR) bzw. die Mitglieder des Betriebsrates erforderlich, um betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben zu erledigen. Da im Zusammenhang mit Personalangelegenheiten vertrauliche Informationen verarbeitet werden und zudem eine gesetzliche Schweigepflicht besteht, müssen auch beim Einsatz von Funktionspostfächern für den Betriebsrat […]