Gewerkschaften haben keinen Anspruch auf Herausgabe der dienstlichen E-Mail-Adressen der Mitarbeitenden durch den Arbeitgeber. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (AZ: 7 Sa 344/22 vom 26.09.2023). Dies gelte trotz Bestehen eines generellen Zutrittsrechts der Gewerkschaften zu den jeweiligen Betrieben zwecks Mitgliederwerbung. Konkret ging es um einen großen Sportartikelhersteller mit rund 5.400 […]