Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Arbeitgeber für die Tätigkeiten der Betriebsräte stellt beide Betriebsparteien vor nicht unerhebliche Herausforderungen und birgt Konfliktpotential. Denn Betriebsräte agieren für gewöhnlich gegenüber den Arbeitgebern selbstständig und weisungsfrei. Gerade der Umgang mit Datenschutzvorfällen in der Sphäre des Betriebsrats birgt Herausforderungen. Wie erfährt der Arbeitgeber von einem Vorfall, wer kümmert sich um die […]