Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, auch Verarbeitungsverzeichnis oder kurz VVT genannt, muss gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO jeder Verantwortliche führen. Darin müssen alle Verarbeitungstätigkeiten aufgeführt werden, also alle Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wer muss das Verzeichnis führen? Die DSGVO schreibt die Aufgabe, das Verzeichnis zu führen, dem Verantwortlichen zu. Seit der Einführung […]