Beschäftigte sind in der Regel zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterschreiben, in der ihnen die Grenzen der Verarbeitung personenbezogener Daten und auch die möglichen Konsequenzen aufgezeigt werden. Dieses ist eine Maßnahme, die das Unternehmen als Verantwortliche nach Art. 24 DSGVO als organisatorische Maßnahme treffen sollte. Diese datenschutzrechtliche Vertraulichkeitspflicht gilt selbstverständlich auch für […]